Vermögensteile auf Kinder überschreiben
Eltern können außerdem Steuern sparen, wenn sie Vermögen auf ihre Kinder übertragen. Denn für ein Kind sind ab 2007 noch 8.501 Euro jährlich an Zinsen und Dividenden steuerfrei. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Grundfreibetrag von 7.664,- Euro, dem Sparerfreibetrag nebst Werbepauschale von 801,- Euro und dem Sonderausgabenpauschbetrag von 36,- Euro. Die Summe von 8.501,- Euro bezieht sich allerdings auf die Gesamteinnahmen - Voraussetzung ist deshalb, dass das Kind keine anderen steuerpflichtigen Einnahmen hat. Wer Geld aus Angst vor der Zinssteuer an die Kinder verschenkt, sollte darüber die Schenkungssteuer nicht vergessen. Allerdings liegt der Freibetrag für Schenkungen von Eltern an Kinder mit 205.000,- Euro recht hoch, so dass dies wohl nur in Ausnahmefällen problematisch werden dürfte.
Sollten die Kapitalerträge des Kindes den Sparerfreibetrag übersteigen, müssen Eltern für ihr Kind beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und bei dem entsprechenden Finanzinstitut abgeben. Dann werden die Kapitalerträge bis zur Grenze von 8.501 Euro steuerfrei ausgezahlt.
Hat das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, werden die Dinge komplizierter. Überschreiten seine Einkünfte und Bezüge die Grenze von 7.680 Euro im Jahr, verlieren die Eltern den Anspruch auf Kindergeld, Kinder- und Ausbildungsfreibeträge sowie auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit Steuerklasse II. Bereits bei einem Einkommen von 5.001 Euro zieht die gesetzliche Krankenversicherung eine Grenze: Das Kind fällt dann aus der Familienversicherung heraus und muss sich (kostenpflichtig) extra krankenversichern.
Freibetrag | Grenzwert für | Zu beachten |
---|---|---|
8.501,- € | Zinsfreie Kapitaleinnahmen | Es dürfen keine weiteren Einnahmen vorliegen. |
7.680,- € | Kindergeld, Kinderfreibetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | Gilt bei Kindern ab dem 18. Lebensjahr |
5.001,- € | Krankenversicherung | Kind ist nicht mehr familienversichert. |
Stellt man fest, dass die Jüngsten über zu viel Geld verfügen, kann man einen steuerfreien Rückweg in Erwägung ziehen: Volljährige Kinder können ihren Eltern bis zu 51.000 Euro (zurück)schenken, ohne dass Schenkungssteuern anfallen.
Wer seinen Kindern Geld schenkt, sollte sich darüber klar sein, dass die Übertragung auch gelten muss. Das bedeutet, wer allzu offensichtlich über die Geldanlagen seiner Kinder verfügt, muss unter Umständen nachweisen, dass das Geld tatsächlich im Sinne des Kindes verwendet wurde. Sonst kann die Überschreibung vom Finanzamt angefochten werden und die über Jahre angefallenen Erträge auf das Kapital werden nachversteuert.
Werbekosten absetzen
Die Werbungskostenpauschale ist für Singles auf 51 Euro und Ehepaare auf 102 Euro festgelegt. Wenn Sie dem Finanzamt nachweisen können, dass Sie mehr Werbungskosten hatten, so werden diese auf den Freibetrag aufgeschlagen, und mehr Zinseinkünfte bleiben steuerfrei. Es zählt alles, was mit den steuerpflichtigen Zins- und Dividendenerträgen in Zusammenhang gebracht werden kann: Konto- und Depotgebühren, Vertragsabschlussgebühren oder Kosten der Aktionäre für die Teilnahme an einer Hauptversammlung. Dazu gehören auch Kosten für Telefongespräche und Post im Zusammenhang mit der Geldanlage.