Eigenheimzulage und Sparfonds 

2006 bringt viele Änderungen mit sich

Die Bundesregierung hat bereits im vergangenen Jahr viele Neuregelungen verabschiedet. Damit 2006 für Sie nicht zu einer bösen Überraschung wird, sagt Ihnen banktip, was sich bereits geändert hat, was sich in diesem Jahr noch ändern wird und was für 2007/2008 geplant ist.

Eigenheimzulage

Wer in 2006 baut, der wird dies ohne finanzielle Unterstützung durch die Eigenheimzulage tun müssen. Diese gibt es seit dem 01.01.2006 nicht mehr. All jene, die die Kriterien für die Eigenheimzulage in 2005 noch erfüllten, erhalten die Förderung bis zum Ende des jeweiligen Förderzeitraums.

Steuersparfonds

Das Aus für die sogenannten Steuersparfonds ist ebenfalls besiegelt. Das Bundeskabinett hat bereits am 24. November einen entsprechenden Beschluss gefasst und die entsprechende Regelung im Einkommenssteuergesetz rückwirkend zum 11.11.2005 aufgehoben. Die Steuersparmodelle, bei denen es sich meist um Medien-, Windkraft- oder Schiffsbeteiligungsfonds handelte, waren bei Vielverdienern sehr beliebt. Zu Beginn der Beteiligung wiesen die Fonds oft einen hohen Verlust für die Anleger aus.

Diese Verluste konnten die Anleger mit ihren anderen Gewinnen (hohe Einkünfte, Zinsgewinne etc.) so verrechnen, dass sie darauf fast keine Steuern mehr zu zahlen hatten. Die Neuregelung sieht jetzt vor, dass die Verluste aus solchen Anlagen nur noch mit Gewinnen aus demselben Fonds verrechnet werden dürfen. Private Equity Fonds und Venture Capital Fonds sind von der Regelung nicht betroffen, da sie ihren Anlegern konzeptionell keine Verluste zuweisen.


Beihilfen und Zuschläge

Gewährt der Arbeitgeber seinen Angestellten Heirats- oder Geburtsbeihilfen, so sollen diese in Zukunft nicht mehr steuerfrei bleiben.

Die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit stehen ebenfalls auf der Streichliste der großen Koalition. Derzeit sieht es so aus, als würde die Steuerfreiheit für diese Zuschläge erhalten. Dafür sollen aber bereits ab einem Stundenlohn von 25,- Euro Sozialversicherungsbeiträge für die Zulagen anfallen. Bisher ist dies erst ab einem Stundenlohn von 50,- Euro der Fall. Grundsätzlich ist es aber auch nicht ausgeschlossen, dass die Zulagen steuerpflichtig werden. Nach dem derzeitigen Stand sieht es aber "nur" nach einer Sozialversicherungspflicht für die Zulagen aus.


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