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Steuerberatungskosten |
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Wer für seine Steuererklärung 2006 (die im Zweifel erst 2007 abgegeben wird) professionellen Rat bei einem Steuerberater sucht, wird die Kosten hierfür wohl nicht mehr uneingeschränkt absetzen können. Der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten wurde gestrichen. Als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten sind die Ausgaben aber weiterhin absetzbar. Wer keinen Betrieb hat und über die Werbungskostenpauschale nicht hinaus kommt, hat davon leider wenig.
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Degressive Abschreibung |
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Eigentümer von Mietwohnungen werden diese seit diesem Jahr nicht mehr degressiv abschreiben können. Bei der degressiven Abschreibung nimmt der Wert der Abschreibungssumme stetig ab. Am Anfang ist die Abschreibungssumme besonders hoch und sie reduziert sich dann von Jahr zu Jahr. Das Gegenstück zur degressiven Abschreibung ist die lineare Abschreibung. Hier wird jedes Jahr der gleich hohe Betrag abgesetzt.
Bei Mietwohngebäuden ist die degressive Abschreibungsmethode ab 2006 nicht mehr möglich. Für andere abnutzbare Anlagegüter bleibt die degressive Abschreibungsmethode dagegen weiter möglich. Sie wird vom 1.1.2006 bis zum 31.12.2007 sogar von 20 auf 30 Prozent angehoben. Mit dieser Maßnahme sollen Investitionen gefördert werden.
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Schulgeld |
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Wer Schulgeld für eine staatliche anerkannte Schule zahlt, konnte diese Ausgaben bisher bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich geltend machen. Damit soll ebenfalls 2006 Schluss sein.
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Abfindungen bei Jobverlust |
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Bei einem Jobverlust wird nicht selten eine Abfindung gezahlt, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Diese bisher steuerfrei gezahlten Beträge sind nun steuerpflichtig. Die Steuerpflicht betrifft Abfindungen, die nach dem 31.12.2005 vereinbart werden. Es kommt aber nicht nur auf die Vereinbarung an. Auch die Auszahlung spielt eine wichtige Rolle. Laut dem Gesetz müssen die Zahlungen dem Arbeitnehmer bis zum 1.1.2008 zugeflossen sein. Das bedeutet, dass die Abfindung noch im Jahr 2005 vereinbart und spätestens bis zum 31.12.2007 ausgezahlt werden muss.
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Umsatzsteuer |
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Bei der Umsatzsteuer verbleibt die Grenze für die Ist-Besteuerung (Besteuerung des tatsächlich eingenommenen Umsatzes) in den neuen Bundesländern bei 500.000,- Euro. In den alten Bundesländern wird sie von 125.000,- Euro auf 250.000,- Euro angehoben.
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Verschärfung Steuerstrafvorschriften |
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Des Weiteren ist geplant, den steuerlichen Missbrauch stärker zu bekämpfen. So soll u.a. der § 379 Abgabenordnung (AO), der dass Ausstellen falscher Quittungen bestraft, auf die unbefugte, entgeltliche Weitergabe von (ordnungsgemäß ausgestellten) Quittungen zum Zweck der Steuerhinterziehung ausgedehnt werden. Wer dann z.B. Tankbelege an Dritte mit der Maßgabe verkauft, dass der Dritte den Rechnungsbetrag von der Steuer absetzt, obwohl er die Tankrechnung nicht bezahlt hat, muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro rechnen.