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Arbeitslosenversicherung |
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Auch wenn die Liste der Vergünstigungen nicht allzu lang ist, so gibt es sie doch. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sollen von 6,5 Prozent auf 4,5 Prozent sinken.
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Handwerkerrechnungen |
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Wer für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen am eigenen Haushalt einen Handwerker beschäftigt, soll diese Kosten in Zukunft von der Steuer absetzen können. Allerdings sind die Abzugsmöglichkeiten nur auf die reinen Arbeitskosten beschränkt. Die Handwerkerrechnung darf maximal 3.000,- Euro betragen und vom Rechnungsbetrag dürfen maximal 20 Prozent bei der Steuer geltend gemacht werden. Darüber hinaus sollen Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuung stärker steuerlich gefördert werden.
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Erbschaftssteuer |
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Wird ein laufender Betrieb vererbt und führt ihn der Erbe weiter, so könnte er unter Umständen komplett steuerfrei erben. Bei fortgeführtem Betrieb soll die Erbschaftssteuer über 10 Jahre gestundet und pro Jahr der Betriebsfortführung um 10 Prozent ermäßigt werden.
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Arbeitslosengeld II |
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Empfänger von ALG II erhalten ab Juli in Ost und West den gleichen Satz. Der Grundbetrag für Hartz IV-Empfänger im Osten wird um 14 Euro auf den dann bundeseinheitlichen Satz von 345,- Euro angehoben.