
Ab dem 01.01.2017 wurde der steuerfreien Grundfreibetrag um 168 € auf 8820 € erhöht und soll 2018 auf 9.000 € steigen.
Kindergeld und -freibetrag
Der Kinderfreibetrag stieg von 4.608 € auf 4.716€. Eine weitere Anhebung erfolgt 2018 auf 4.788 €. Das monatliche Kindergeld ist um 2,00 € gestiegen und soll ab dem 01.01.2018 um weitere 2,00 € angehoben werden.
Der Kinderzuschlag stieg um 10,00 € von 160,00 € auf 170,00 € je Kind.
Unterhaltsaufwendungen
Steuerpflichtige, die gesetzliche Unterhaltspflichten erfüllen müssen, können die Aufwendungen bis zu einem Betrag von 8.472,00 € (2016: 8.652,00 €) jährlich abgesetzen. Der Unterhaltshöchstbetrag stieg am 01.01.2017 entsprechend dem Grundfreibetrag auf € 8.820 €. Die Grenze für die eigenen Einkünfte des Unterhaltsberechtigten blieb unverändert und liegt bei 624 € im Jahr.
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten können mit Zustimmung des Empfängers bis zu einem Betrag von 13.805 € als Sonderausgaben im Jahr abgezogen werden.